Rechtsmittelverteidigung

Ein strafgerichtliches Urteil ist nicht in Stein gemeißelt. Im Rechtsmittelverfahren, sei es durch Berufung oder Revision, kann ein fehlerhaftes Urteil überprüft und korrigiert werden. Die Kanzlei Korff ist auf die Verteidigung in diesen Instanzen spezialisiert.

Im Hauptverhandlungstermin vor dem erstinstanzlichen Gericht ist nach der Beweisaufnahme das Urteil des Gerichts gefällt worden. Wenn Sie oder Ihre Verteidigung dieses Urteil als fehlerhaft empfinden, können Sie die Urteilsentscheidung durch die Einlegung eines Rechtsmittels überprüfen lassen. Diesen Teil der Strafverteidigung nennt man Rechtsmittelverteidigung.

Wichtig ist hier, dass die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln sehr kurz sind. Eine sofortige Mandatierung ist daher entscheidend.

Die Arten von Rechtsmitteln

  • Berufung: Die Berufung bewirkt, dass der Fall noch einmal vollständig vor einer höheren Instanz verhandelt wird. Es wird eine neue Beweisaufnahme durchgeführt.
  • Revision: Die Revision bewirkt keine neue Hauptverhandlung. Hier wird das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler "revidiert".

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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