Medizin- / Arztstrafrecht
Das Medizinstrafrecht, auch Arztstrafrecht genannt, befasst sich mit den strafrechtlichen Vorwürfen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit von Ärzten und medizinischem Personal ergeben. Die Kanzlei Korff bietet hierbei eine umfassende Verteidigung.
Im Kern steht oft der Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung. Diese Delikte können schnell entstehen, da die Behandlung von Patienten zwangsläufig mit Risiken verbunden ist.
Die Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung im Medizinstrafrecht reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Hinzu kommen berufsrechtliche Sanktionen wie der Entzug der Approbation oder das Ruhen der Zulassung, was die berufliche Existenz gefährdet.
Häufige Vorwürfe im Medizinstrafrecht:
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) nach Behandlungsfehlern
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) nach Behandlungsfehlern
- Abrechnungsbetrug
- Korruptionsdelikte wie Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
- Dokumentationsdelikte (z.B. falsche Patienten-/Krankenunterlagen)
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.
10115 Berlin