Betäubungsmittelstrafrecht

Wir verteidigen Sie bei Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, um Ihre Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

In der täglichen Praxis der Kanzlei Korff Rechtsanwälte nimmt das Betäubungsmittelstrafrecht einen hohen Stellenwert ein. Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz in den Umlauf gebracht oder verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig.

Was gilt als Betäubungsmittel?

Die in der Strafverteidigung wichtigsten Betäubungsmittel sind natürliche Substanzen wie Cannabis, Marihuana, THC, Opium, Kokain und Pilze, sowie künstliche Substanzen wie Heroin, LSD, Amphetamine, MDMA, MDA, MDE und Ecstasy. Die strafrechtlich relevanten Substanzen sind in den Anlagen 1 bis 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt. Schon der bloße Besitz ist grundsätzlich strafbar.

Strafbare Handlungen nach dem BtMG

Das BtMG listet eine Vielzahl von strafbaren Handlungsvarianten auf. Zu den bekanntesten gehören neben dem Besitz auch der Erwerb, das (gewerbsmäßige) Handeltreiben und das sogenannte bewaffnete Handeltreiben, für das empfindliche Strafen drohen können. Nach § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG etwa wird demjenigen, der mit einer nicht geringen Menge Drogen handelt und dabei eine Waffe mit sich führt, eine Mindeststrafe von fünf Jahren angedroht.

Verteidigungsmöglichkeiten und Mengenbegriffe

Neben der Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung bei geringen Verstößen (insbesondere bei Eigenkonsum „weicher Drogen"), ist die genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengenbegriffe nach dem BtMG entscheidend. Es gibt die „geringe Menge", die „normale" Menge und die „nicht geringe Menge". Die Einordnung hat einen großen Einfluss darauf, ob ein Vergehen oder ein Verbrechen vorliegt.

Der Sonderfall § 31 BtMG: Die Kronzeugenregelung

§ 31 BtMG ist eine der wenigen Kronzeugenregelungen im deutschen Strafrecht. Das Gericht kann von einer Bestrafung absehen oder die Strafe mildern, wenn der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung einer im Zusammenhang stehenden Tat beiträgt.

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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