Beamtenstrafrecht / Soldatenstrafrecht
Das Beamten- und Soldatenstrafrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet. Wenn Sie als Amtsträger oder Soldat in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Disziplinarverfahren verwickelt sind, stehen nicht nur strafrechtliche Sanktionen im Raum, sondern oft auch weitreichende disziplinarische Konsequenzen.
Wir verteidigen Sie bei spezifischen Vorwürfen, die häufig im öffentlichen Dienst eine Rolle spielen:
- Delikte im Amt: Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Bestechung (§§ 331, 332, 334 StGB) und Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB).
- Allgemeine Delikte: Untreue (§ 266 StGB) und Betrug (§ 263 StGB).
Wichtig ist, dass auch außerhalb des Dienstes begangene Straftaten disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen können. Beispielsweise kann eine Trunkenheitsfahrt als "Eignungsmangel" gewertet werden und schwerwiegende berufliche Folgen haben.
Die Ergebnisse eines Strafverfahrens können gemäß den Paragraphen des Bundesdisziplinargesetzes für das sich anschließende Disziplinarverfahren übernommen werden. Fehler in der Strafverteidigung wiegen daher doppelt schwer, da sie sich direkt auf Ihre berufliche Zukunft auswirken. Ein zentraler Aspekt ist hierbei § 24 des Beamtenstatusgesetzes, der den Verlust der Beamtenrechte bei bestimmten Strafen regelt.
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.
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