Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht befasst sich mit den klassischen Delikten des Strafgesetzbuches (StGB). Die Kanzlei Korff berät und verteidigt Sie in allen Phasen des Verfahrens.
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stehen sich Beschuldigter und Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gegenüber. In diesem Kampf befindet sich der Beschuldigte, der mit den juristischen Regeln meist nicht vertraut ist, in einer schlechten Ausgangslage. Als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger ist es unsere Aufgabe, die Waffengleichheit wiederherzustellen und Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten.
Zu den wichtigsten Grundsätzen gehört es, niemals ohne Aktenkenntnis und Rücksprache mit einem Anwalt eine Aussage zu machen. Dieser entscheidende Tipp ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie.
Häufige Delikte im Allgemeinen Strafrecht:
- Diebstahl (§§ 242 ff. StGB)
- Betrug (§§ 263 ff. StGB)
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
- Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben oder sich in einer anderen strafrechtlichen Situation befinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.
10115 Berlin