Vorladung

Ihre Rechte bei einer Vorladung als Beschuldigter

Eine Vorladung als Beschuldigter ist ein klares Signal: Gegen Sie wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft möchte Sie zu einem konkreten Vorwurf einer Straftat vernehmen. In dieser Situation ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.

Ihre wichtigsten Rechte

Als Beschuldigter haben Sie gesetzlich verbriefte Rechte, die Sie unbedingt kennen und nutzen sollten:

  • Das Recht zu schweigen: Sie müssen keine Angaben zur Sache zu machen. Dieses Schweigerecht gilt uneingeschränkt und darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
  • Keine Pflicht zum Erscheinen: Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Lediglich einer richterlichen Vorladung müssen Sie nachkommen.

Empfohlene Vorgehensweise

Nach Erhalt einer Vorladung sollten Sie zwei Schritte uneingeschränkt befolgen: 1. Schweigen Sie: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keinerlei Aussagen. 2. Kontaktieren Sie uns sofort: Rufen Sie umgehend einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt an.

Warum ein Anwalt unerlässlich ist

Ihr Strafverteidiger wird umgehend der ermittelnden Behörde mitteilen, dass Sie nicht zum Termin erscheinen werden. Der wichtigste Schritt ist dann die Einsicht in die Ermittlungsakten. Erst nach sorgfältiger Prüfung der vollständigen Beweislage kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob eine Äußerung sinnvoll ist oder nicht.

Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren Fall umgehend prüfen können.

Kontaktieren Sie uns

Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.

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