Untersuchungshaft
Ablauf und Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft ist eine der schwerwiegendsten Maßnahmen im Strafverfahren. Sie dient dazu, das Ermittlungsverfahren oder das spätere Hauptverfahren zu sichern. Rechtsanwalt Daniel Korff in Berlin steht Ihnen im Fall einer Verhaftung sofort zur Seite.
Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Eine Untersuchungshaft kann nur dann angeordnet werden, wenn zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dringender Tatverdacht: Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die den dringenden Verdacht begründen, dass Sie eine Straftat begangen haben.
- Ein Haftgrund: Zusätzlich muss ein sogenannter Haftgrund vorliegen. Dies kann Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr sein.
Das Verfahren vor dem Haftrichter
Nach Ihrer Verhaftung muss ein Richter spätestens bis zum Ende des folgenden Tages (24:00 Uhr) entscheiden, ob die beiden genannten Voraussetzungen vorliegen und die Untersuchungshaft angeordnet wird.
Die entscheidende Rolle des Strafverteidigers
In der Phase der Untersuchungshaft ist die sofortige Beauftragung eines Strafverteidigers von größter Bedeutung. Er wird die Haftgründe umgehend überprüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel wie eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde einlegen, um die Haft so schnell wie möglich zu beenden.
Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren Fall umgehend prüfen können.
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