Strafbefehl
Der Strafbefehl: Ein Verfahren ohne Hauptverhandlung
Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Beschluss des Gerichts, der die Rechtsfolgen einer Straftat festsetzt, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Dies geschieht auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
Ihre wichtigste Option: Der Einspruch
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Dafür gilt eine strenge Frist von zwei Wochen nach der Zustellung. Es ist entscheidend, diese Frist nicht zu versäumen, da der Strafbefehl sonst rechtskräftig wird.
Die strategische Rolle Ihres Strafverteidigers
Die Entscheidung, ob und wie Sie Einspruch einlegen, sollte gut durchdacht sein. Rechtsanwalt Korff berät Sie umfassend, welche strategischen Möglichkeiten Sie haben:
- Vollständiger Einspruch: Dies führt meist zu einer Hauptverhandlung, bei der das gesamte Verfahren neu aufgerollt wird.
- Beschränkung des Einspruchs: Es kann sinnvoll sein, den Einspruch nur auf die Rechtsfolgen (z.B. die Höhe der Tagessätze der Geldstrafe) zu beschränken.
Durch eine solche strategische Beschränkung können Sie unter Umständen die hohen Kosten und den zeitlichen Aufwand einer Hauptverhandlung vermeiden.
Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren Fall umgehend prüfen können.
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