Geldstrafe
Die Geldstrafe: Eine Sanktion in Tagessätzen
Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die durch ein Urteil oder einen Strafbefehl verhängt wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht als fester Betrag, sondern in Tagessätzen angeordnet wird. Dieses System stellt sicher, dass die Strafe den unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen des Verurteilten gerecht wird.
Anzahl und Höhe der Tagessätze
Die Geldstrafe besteht aus zwei Komponenten: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines Tagessatzes.
- Anzahl: Das Gericht legt die Anzahl der Tagessätze fest, die je nach Schwere der Tat zwischen 5 und 360 Tagessätze betragen kann.
- Höhe: Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an Ihrem monatlichen Nettoeinkommen. Sie entspricht üblicherweise 1/30 Ihres Nettoeinkommens. Dabei werden auch Unterhaltszahlungen und andere finanzielle Belastungen berücksichtigt.
Ein Rechenbeispiel
Der letztlich zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Multiplikation der Tagessatzanzahl mit der Tagessatzhöhe.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.100 Euro beträgt der Tagessatz 70 Euro (2100 / 30). Bei einem Urteil von beispielsweise 90 Tagessätzen ergibt sich eine Geldstrafe von (90 x 70 Euro =) 6.300 Euro.
Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren Fall umgehend prüfen können.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen zu unterstützen.
10115 Berlin